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Mann mit Warnweste lehnt an seinem Auto und wartet auf die Pannenhilfe

CARSHARING: WAS PASSIERT BEI EINEM SCHADEN ODER UNFALL?

Ein Unfall ist schnell passiert: Ein Moment der Unachtsamkeit genügt, um einen Kratzer beim Ein- oder Ausparken zu verursachen. Im schlimmsten Fall ist man in einen Verkehrsunfall verwickelt. Aber was ist im Falle eines Schadens oder Unfalls bei der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen zu tun? Wer haftet? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Im folgenden Beitrag beantworten wir alle Fragen zum Thema.

SCHADEN ODER UNFALL MIT CARSHARING-FAHRZEUGEN: WER HAFTET?

Jedes sharetoo Carsharing Auto verfügt über eine Haftpflicht- und vollKASKO Versicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung einspringt, wenn man in einen Unfall verwickelt ist. Aufgrund der Haftpflichtversicherung sind auch alle Mitfahrenden versichert. Vom Carsharing-Nutzer wird ein Selbstbehalt laut Sondergebührenblatt verlangt.

WAS IST IM FALLE EINES SCHADENS ODER UNFALLS ZU TUN?

Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist bitte folgendermaßen vorzugehen:
  • Die Unfallstelle sichern: Das verringert das Risiko für Folgeunfälle.
  • Bei verletzten Personen: den Notruf kontaktieren und Erste Hilfe leisten.
  • Die Polizei informieren und einen Unfallbericht ausstellen lassen.
  • sharetoo Carsharing über die Hotline oder <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen musst Du in Deinem Browser JavaScript aktivieren.> kontaktieren.
  • Den Unfallbericht an sharetoo Carsharing senden.

WIE HOCH IST DER SELBSTBEHALT?

Der Selbstbehalt bei einem Schadensfall mit einem E-Auto beträgt € 1.000,- für den Carsharing-Nutzer. Weitere Informationen finden sich im Sondergebührenblatt.

WAS PASSIERT WENN ICH EINEN STRAFZETTEL ERHALTE?

Verkehrsvergehen gehen grundsätzlich zulasten des Verursachers. Wer etwa ein sharetoo Carsharing Auto im Parkverbot oder unerlaubterweise auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss auch die Kosten für einen Strafzettel oder das Abschleppen tragen. Für die Bearbeitung pro Schadensfall wird zudem eine Gebühr von € 48,- eingehoben.

WAS IST VOR DER NUTZUNG VON SHARETOO CARSHARING AUTOS ZU BEACHTEN?

Vor dem Losfahren, ist es ratsam, das Carsharing-Fahrzeug auf Schäden und Verschmutzungen zu begutachten, am besten Schritt für Schritt:

1

KONTROLLGANG

Während einer Runde um das Auto feststellen, welche Schäden bereits vorhanden sind. Dabei zählen nicht nur offensichtliche Mängel wie etwa Steinschläge in der Windschutzscheibe, sondern auch etwa Kratzer im Lack. Im Idealfall sind diese bereits im Übergabeprotokoll vermerkt. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir, die Schäden zu melden und per Kamera den aktuellen Zustand zu dokumentieren.
2

ÜBERPRÜFUNG DES INNENRAUMS

Nach einem Blick ins Innere des Fahrzeugs – sind Verschmutzungen zu erkennen? Liegt vielleicht noch Müll im Auto herum? – sämtliche Beanstandungen bitte ebenfalls unverzüglich melden.
3

SIND ALLE DOKUMENTE VORHANDEN?

Zulassungsschein sowie Lade-/Tankkarte sind in jedem sharetoo Carsharing Auto vorhanden. Bitte überprüfen, ob sich die Dokumente im Handschuhfach, Seitenablage oder hinter der Sonnenblende befinden. Wenn nicht, bitten wir, uns zu kontaktieren.
Frau steigt aus sharetoo-Fahrzeug und lächelt

WAS IST NACH DER NUTZUNG VON SHARETOO CARSHARING AUTOS ZU BEACHTEN?

Nach abgeschlossener Fahrt, gibt es noch einige Dinge zu beachten. Damit auch die nächsten Fahrer ein angenehmes Fahrerlebnis haben, bitte darauf achten, ob:
  • das Auto am vereinbarten Ort abgestellt wurde.
  • alle Dokumente im Fahrzeug abgelegt sind.
  • neue Mängel gemeldet werden müssen.
  • das Fahrzeug abgeschlossen wurde.
  • das Auto so hinterlassen wurde, wie man es selbst vorfinden möchte.